Geklont ist geklont

SPD, Grüne und CSU/CDU für ein generelles Klonverbot beim Menschen

Florianne Koechlin, WoZ 4/23.1.2003


Am vergangenen Freitag haben die für Biopolitik zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen und CDU/CSU in Berlin bekannt gegeben, dass sie sich auf ein generelles Verbot des Klonens von Menschen geeinigt haben. Die Bundesregierung soll sich bei den Vereinten Nationen für eine internationale Konvention gegen das reproduktive Babyklonen und auch gegen das Klonen zu Forschungs- und Therapiezwecken einsetzen. Diese Forderung ist neu und überraschend.

Viele ParlamentsvertreterInnen haben bisher zwar mit grosser Empörung auf das Klonexperiment der Raelianer-Sekte reagiert, bei dem es um das Klonen ganzer Menschen geht (reproduktives Klonen), gleichzeitig aber gefordert, dass das so genannte therapeutische Klonen zu Forschungszwecken zugelassen werden soll. So auch Forschungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD). Beim therapeutischen Klonen wird ein menschlicher Embryo geklont, Stammzellen werden ihm entnommen, der Embryo danach vernichtet. Mit den embryonalen Stammzellen, so die Hoffnung, sollen dereinst Herzkranzgefäss-krankheiten, Alzheimer oder Parkinson geheilt werden können.

Das therapeutische Klonen zu Forschungszwecken ist in Deutschland wie in den meisten europäischen Ländern zur Zeit noch verboten (vgl. WoZ 24/02). Die Gründe für das Verbot sind:

1.

Beim therapeutischen Klonen werden Embryonen – also potenziell einzigartige Menschen – auf eine industriellen Ressource reduziert, die geklont, manipuliert und auch patentiert werden kann. Das ist unvereinbar mit der universell gültigen Menschenwürde.

2.

Die Auswirkungen auf die Frauen, die die Eizellen zur Verfügung stellen müssen, sind problematisch.

3.

Wenn erst einmal das Klonen von Embryonen für die Forschung erlaubt ist, dann ist es ein kleiner Schritt zum Klonen ganzer Menschen.

4.

Stammzellen können auch von Erwachsenen gewonnen werden, und auch diese scheinen ein grosses Potenzial zu haben. Die Wissenschaftszeitschrift The Lancet berichtete kürzlich, dass HerzkreislaufpatientInnen, denen körpereigene Stammzellen direkt in die lädierten Herzmuskeln injiziert wurden, sich deutlich besser erholten (New Scientist, 11.1.2003).

In der Bundesrepublik setzt sich aktuell nur noch die FDP für eine Zulassung des therapeutischen Klonens. Auch der Präsident der deutschen Forschungsgemeinschaft, Ernst L. Winnacker und der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, befürworten ein generelles Klonverbot.